AGB für Veranstaltungen und Cateringleistungen
Hotel Stadt Hamburg
Inh. Tina Schmuhl

Geltungsbereich

Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, mündlich oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.

 

  • Preise, Fälligkeit, Zahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind, gelten die in der Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.

Die genannten Preise verstehen sich ohne Lieferung (ausgenommen in Zusammenarbeit mit Veranstaltungsservice Rocco Schmuhl).

Für alle Verträge gelten folgende Regeln: 

Sofern nicht anderweitig vereinbart ist, kann der Caterer bei einem Auftragswert ab 3.500 Euro eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme 4 Wochen vor Veranstaltungstermin geltend machen. 

Die restlichen 50 % der Auftragssumme werden unmittelbar nach der Veranstaltung fällig. 

Variable Kosten (z. B. Getränkeverbrauch) werden nach der Veranstaltung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Zahlungen erfolgen in bar. 

Nach Absprache kann in Ausnahmefällen (Firmenkunden) Überweisung vereinbart werden. Zahlungsziel 10 Tage. Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% zu erheben. Vor Rechnungsstellung teilt der Kunde uns vorab die korrekte Rechnungsanschrift mit. 

  • Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl

Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:

  1. Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung der Veranstaltung bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag 50 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
  2. Bei einer Stornierung bis 7 volle Werktage vor dem Veranstaltungstag werden 70 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
  3. Bei einer Stornierung unter 3 vollen Werktagen vor dem Veranstaltungstag werden 80 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
  4. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung das preislich niedrigste Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen bis spätestens 14 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Anpassung der Personenzahl kann bis 7 Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Diese genannte Anzahl ist für die Abrechnung verbindlich. 

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen. 

Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 

Kinder werden wie folgt berechnet: 

Unter 3 Jahre frei, 4-8 Jahre 50 % des Menüpreises, 9-14 Jahre 80 % des Preises, ab 15 Jahre voller Preis.

Anzahl und Alter der anwesenden Kinder sind 7 Tage vor Veranstaltung mit der tatsächlich anwesenden Gästezahl mitzuteilen.

  1. Warenangebot, Beanstandungen

Das umfangreiche Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. 

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Leistung spezifiziert beanstandet werden. Anderenfalls gilt die Leistung als vom Kunden akzeptiert. 

Wir versichern, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Wir haften nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen, entstandene Schäden an der Ware.

  • Mitnahme von Speisen

Das Einpacken von übrig gebliebenen Essen erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Für die Mitnahme von Speisen ist eigenes Geschirr mitzubringen. Beim Catering erfolgt die Rückgabe des Schmutzgeschirrs bis 10 Uhr am Folgetag. Sonstige Behälter, Gläser, weiteres Eigentum des Caterers sind binnen 48 Stunden gereinigt im Hotel abzugeben.